-- Anzeige --

Defekte Autos nicht auf der Straße abstellen

01.09.2021 09:58 Uhr | Lesezeit: 3 min
Defekte Autos nicht auf der Straße abstellen
Fahrzeuge, die nicht mehr fahrtüchtig sind, können zum Verkehrshindernis werden
© Foto: Wellnhofer Designs/stock.adobe.com

Das Auto ist kaputt und nicht mehr fahrbereit? Dann darf es nicht auf einer öffentlichen Fläche abgestellt werden – selbst wenn es ordnungsgemäß zugelassen ist. Sonst sind hohe Bußgelder und Abschleppkosten möglich, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

-- Anzeige --

Ein abgemeldetes Auto hat bekanntermaßen auf der Straße und auf öffentlichen Plätzen nichts zu suchen. Aber auch für ein zugelassenes Fahrzeug gilt: Wenn es beispielsweise einen Motorschaden oder platte Reifen hat, darf es nicht einfach für mehrere Wochen im öffentlichen Verkehrsraum stehen. „In einem solchen Fall gehen die Behörden davon aus, dass der Besitzer den Wagen abgestellt hat – und das ist nicht erlaubt“, erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V. „Ein Auto darf nur abgestellt werden, wenn es jederzeit im Straßenverkehr einsatzbereit ist.“ Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss bis zu 500 Euro zahlen. Hinzu kommen mögliche Abschleppkosten.

Verkehrsbehinderungen möglich

Grund für diese Regelung: Autofahrer müssen ihr Fahrzeug jederzeit wegfahren können, beispielsweise wenn am Abstellort eine Baustelle eingerichtet wird. Außerdem kann ein defektes Auto den Verkehr behindern – insbesondere auf belebten Straßen.

Anders sieht es bei kleinen Mängeln aus. „Wenn ein Auto lediglich ein kaputtes Rücklicht oder einen Schaden am Außenspiegel hat, wird es in der Regel als verkehrstauglich eingestuft. Dann darf es auch im öffentlichen Raum stehen“, so Kretschmer. Entscheidend ist die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit. Wer wegen einer Panne oder eines Unfalls einen Parkplatz nur vorübergehend nutzt, muss sich ebenfalls keine Sorgen machen. Für kurze Zeit dürfen Fahrzeughalter ihr Auto in solchen Fällen auf der Straße abstellen.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Bußgeld

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.