Die neue Vorschrift gilt EU-weit abhängig von der Fahrzeugklasse zunächst für neue Fahrzeugtypen. Ab 2024 müssen dann Schritt für Schritt auch alle Neuzulassungen serienmäßig mit den Systemen ausgestattet sein.
Folgende Fahrerassistenzsysteme sind ab 6. Juli verpflichtend:
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
- Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
- Abbiegeassistenzsysteme und Kollisionswarnsysteme
- Notbremslicht
- Reifendrucküberwachungssysteme
- Rückfahrassistent und ereignisbezogene Datenerfassung ("Black Box")
- Notbrems-Assistenzsystem für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (bereits vorgeschrieben für Lastkraftwagen und Busse)
- Notfall-Spurhalteassistenten.