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Fahrerassistenzsysteme werden Pflicht

05.07.2022 12:09 Uhr | Lesezeit: 2 min
Spurhalteassistent
Mit dem verstärkten Einsatz von Fahrerassistenzsystemen will die EU ihre Vision-Zero-Strategie weiter verfolgen
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Ab 6. Juli 2022 gilt für die Typprüfung von bestimmten Kraftfahrzeugen eine neue EU-Verordnung, die die Ausstattung mit Fahrerassistenzsystemen vorschreibt. Damit soll Autofahren in der EU noch sicherer werden.

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Die neue Vorschrift gilt EU-weit abhängig von der Fahrzeugklasse zunächst für neue Fahrzeugtypen. Ab 2024 müssen dann Schritt für Schritt auch alle Neuzulassungen serienmäßig mit den Systemen ausgestattet sein.

Folgende Fahrerassistenzsysteme sind ab 6. Juli verpflichtend:

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
  • Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
  • Abbiegeassistenzsysteme und Kollisionswarnsysteme
  • Notbremslicht
  • Reifendrucküberwachungssysteme
  • Rückfahrassistent und ereignisbezogene Datenerfassung ("Black Box")
  • Notbrems-Assistenzsystem für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (bereits vorgeschrieben für Lastkraftwagen und Busse)
  • Notfall-Spurhalteassistenten.
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