Wie das KBA in einer Pressemitteilung bekanntgab, ist die erste Genehmigung für fahrerlos einparkende Fahrzeuge der Beginn für die Vision, dass Autos in Parkhäusern autonom unterwegs sein können. Vor allem in Ballungsräumen erhoffen sich Automobilhersteller und Städteplaner von dieser Möglichkeit einen großen Nutzen. Die erste allgemeine Betriebserlaubnis für die nachträglich aktivierbare autonome Fahrfunktion erfolgte auf Grundlage des nationalen Gesetzes zum autonomen Fahren (StVG) sowie der dazugehörigen Verordnung (AFGBV). Den vom KBA aufgestellten Technischen Anforderungskatalog hat Mercedes-Benz erfüllt.
Das genehmigte Parksystem sieht vor, dass der Fahrer sein Fahrzeug an einem definierten Übergabeort abstellt und das Auto dann im autonomen Fahrmodus selbstständig zu einem vorher reservierten Parkplatz fährt. Die sogenannte AVP-Infrastruktur (Automated Valet Parking) ermöglicht es, dass der Fahrer den Parkvorgang nicht mehr überwachen muss.