Solche Straßen dürfen mit Fahrrädern, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen, und E-Scootern befahren werden. Mit Zusatzzeichen kann aber auch anderen Fahrzeugen, also Pkw oder Lkw die Benutzung erlaubt werden. Sie dürfen den Radverkehr aber weder behindern noch gefährden. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h.
Nebeneinander fahren ausdrücklich gestattet
Auch wenn Radfahrerinnen und Radfahrer nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist – dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht drängeln. Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht sollten jedoch langsam nebeneinander fahrende Radfahrer, wenn möglich, schnelleren Verkehrsteilnehmern das Überholen ermöglichen.
- Beim Überholen ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugen gegenüber den Fahrrädern einzuhalten.
- Auch in Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmer grundsätzlich rechts vor links, außer es ist durch Verkehrszeichen anders geregelt.
- Parken von Autos und Motorrädern ist in Fahrradstraßen gestattet, sofern keine entsprechende Beschilderung dies untersagt oder einschränkt.
- Noch mehr Infos zu Fahrradstraßen und Fahrradzonen gibt es hier.