Wer sein Auto ohne Parkschein oder Parkscheibe auf Supermarktparkplätzen abstellt, riskiert dafür oft eine hohe Strafe. So klebt schnell ein Strafzettel von 30 Euro oder mehr an der Windschutzscheibe. „Grundvoraussetzung für die Rechtsdurchsetzung ist allerdings, dass gut sichtbar, beispielsweise durch Schilder auf dem Parkplatz, auf die Bedingungen sowie etwaige Folgen bei Verstößen hingewiesen wird“, erklärt ein Sprecher der Verbraucherzentrale.
Parken = Vertragsabschluss
Allein durch das Parken auf einem Parkplatz schließe der Kunde einen Vertrag mit dem Supermarkt ab, so die Verbraucherzentrale. Dadurch gelten dann auch die jeweiligen Nutzungsbedingungen. Die sehen oft Strafen vor, die viel höher sind als jene im öffentlichen Verkehrsbereich. Oft beauftragen die Supermärkte private Firmen mit der Kontrolle der Parkplätze. Wer eine Rechnung erhält, sollte sie schnell begleichen, um hohe Inkassokosten zu vermeiden.
Versteckte Hinweise, unklare Bedingungen oder von Ästen überwucherte Schilder können allerdings ein Grund sein, der Strafe zu widersprechen. „Wer sich gegen die Forderung zur Wehr setzen möchte, sollte unbedingt schriftlich widersprechen und gegebenenfalls anhand von Fotos belegen, dass nicht ausreichend auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen wurde“, so der Sprecher.