Teilnehmer der anstehenden Fastnachtsumzüge sollten dem ADAC zufolge davon absehen, vollständig kostümiert Auto zu fahren. Versicherungen könnten Unfallschäden nicht übernehmen oder Ansprüche kürzen, wenn der Verursacher beim Fahren eine Gesichtsmaske oder ein einschränkendes Kostüm getragen hatte, wie der ADAC Hessen-Thüringen mitteilte. Es gebe zwar kein Verbot, kostümiert Auto zu fahren. Die Sicht, das Gehör oder die Bewegungsfreiheit dürften aber nicht gestört werden, hieß es. Im schlimmsten Fall drohe hierbei ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Deshalb rät der ADAC Autofahrern: "Vorsicht bei Monsterfüßen und Hexenmasken."
Fasching: ADAC warnt vor Kostümierung am Steuer
Hexen, Monster, Tiere - für die anstehenden Fastnachtsumzüge stehen die kreativsten Kostüme bereit. Auf dem Weg zum Umzug sollten diese aber nicht am Steuer getragen werden.