Fremde Verkehrsregeln, Sprachbarrieren oder die Entfernung zu gewohnten Ansprechpartnern erschweren eine im Deutschland einfache Schadensabwicklung. Aber auch proaktiv sollten Reisende mit dem Auto an die üblichen Checks denken: Dazu gehört die Überprüfung von Scheinwerfern, Batterie, Zündkerzen, Ölstand, Reifendruck, Ersatzrad und Profiltiefe. Zudem sollten Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten für alle Insassen an Bord sein. In Spanien beispielsweise sind zwei Warnwesten im Kofferraum Pflicht, in vielen anderen Ländern müssen Warnwesten sogar für alle Insassen vorgehalten werden. Ein Faktenckeck rund um Mobilität im jeweiligen Reiseland ist ein Muss.
Wichtige Dokumente wie Pässe und Notfallkontakte sollten griffbereit sein. Die Internationale Versicherungskarte (früher als Grüne Karte bezeichnet) weist eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung nach und erleichtert im Ernstfall die Schadensabwicklung. Achtung: Die Karte ist in einigen Nicht-EU-Ländern verpflichtend, sie vereinfacht aber auch innerhalb der EU den Verwaltungsaufwand, falls sich ein Unfall ereignet.
Versicherung und Pannenschutz checken
Bei Unfällen im Ausland gilt immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, ist ein umfassender Versicherungsschutz unerlässlich. Neben der regulären Kfz-Haftpflichtversicherung sollte auch eine Auslandsschadenschutz-Versicherung in Betracht gezogen werden. Diese deckt zusätzliche Kosten ab, die bei Unfällen im Ausland entstehen können, und schützt vor den hohen finanziellen Belastungen, die durch Sach- und Personenschäden entstehen können. Zudem bietet eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub Sicherheit.
Bei Panne oder einem Unfall: Ruhe bewahren, Unfall- oder Pannenstelle absichern, erste Hilfe leisten falls nötig
Was tun wenn es gekracht hat oder der Wagen streikt? Die Reihenfolge ist nicht unwichtig. Dazu gehört, die Warnblinkanlage einzuschalten, das Fahrzeug – wenn möglich – auf den Seitenstreifen oder in eine Parkbucht zu lenken. Bitte vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anziehen! Das Warndreieck sollte in ausreichendem Abstand aufgestellt werden: auf Autobahnen mindestens 150 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und innerorts 50 Meter. Zudem sollte die Beleuchtung des Fahrzeugs tagsüber und nachts eingeschaltet sein, um andere Verkehrsteilnehmer bestmöglich auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen.
Auch das sollte selbstvrständlich sein: Falls beim Unfall jemand verletzt worden ist, muss Erste Hilfe geleistet und bei schweren Verletzungen der Rettungsdienst benachrichtigt werden. Die Notrufnummer 112 gilt europaweit.
Hilfe: Polizei und Pannenhilfe kontaktieren
Auch wenn es nur ein Blechschaden ist, sollte die Polizei benachrichtigt werden, damit sie den Unfall aufnehmen kann. In einigen Ländern kommt die Polizei zwar nur bei Personenschäden. Trotzdem rät der ACV dazu, sie zu informieren. Grund: Oft ist eine polizeiliche Unfallaufnahme die einzige Voraussetzung für einen späteren Schadensersatz.
Fahrzeug: Falls es nicht mehr fahrtüchtig ist, sollten Betroffene ihren Automobilclub anfordern. Ohne Mitgliedschaft kann zwar (falls vorhanden) der lokalen Abschleppdienst kontaktiert werden, doch Kosten von mehreren Hundert Euro können entstehen. Damit der Pannenservice so schnell wie möglich eintrifft, empfiehlt es sich, den eigenen Standort so genau wie möglich anzugeben, zum Beispiel mit Hilfe von einer Navigations-App für das Smartphone. Über die App des Automobilclubs kann eine Pannenmeldung mit Standortbestimmung direkt digital übermittelt werden.
Schaden dokumentieren, dann melden
Eine lückenlose Dokumentation des Unfalls oder der Panne erleichtert die spätere Schadensregulierung. Orientieren sollte man sich am mehrsprachigen und europaweit einheitlichen Europäische Unfallbericht, er ist als Vordruck zum Download frei verfügbar. Es hilft, den Unfallort sowie Schäden, Bremsspuren oder Glassplitter zu fotografieren. Bei Anwesenheit der Polizei sollte ein Schadensprotokoll ausgestellt werden.
Ist die Pannen- oder Unfallstelle geräumt. ist es wichtig, die Versicherung zeitnah über den Schaden zu informieren. Reisende, die selbst die Schuld an einem Verkehrsunfall tragen, wenden sich an ihre eigene Kfz-Versicherung. Der Fall sollte spätestens nach einer Woche gemeldet werden. Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall gerät, kann sich zur Schadensregulierung an den Zentralruf der Autoversicherer (Inland: 0800 250 260 0, aus dem Ausland: +49 (40) 300 330 300) wenden. Jeder Versicherer in der EU ist verpflichtet, in jedem EU-Land einen Vertreter zu benennen, der die Schadensansprüche abwickelt.
In Nicht-EU-Ländern müssen Ansprüche direkt an den jeweiligen Versicherer gerichtet werden, was oft bürokratischen Aufwand und sprachliche Hindernisse mit sich bringt. In solchen Fällen sollte man eine Anwalts. Automobilsclubs unterstützen ihre Mitglieder bei der Vermittlung von Verkehrsrechtsanwälten.