Der entsprechende Gesetzentwurf zur Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes liegt vor und wird nun von der Bundesregierung abgestimmt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Tarifparteien, Unternehmen sowie Betriebsräte könnten aber Ausnahmen vereinbaren, heißt es weiter.
Arbeitsgeber sollen dem Gesetzentwurf zufolge „Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit“ ihrer Arbeitnehmer elektronisch aufzeichnen. Das können die Arbeitnehmer selbst übernehmen oder auch „Dritte“, zum Beispiel der Vorgesetzte. Nach Heils Willen soll der Arbeitgeber letztlich verantwortlich sein für die korrekte Erfassung. Beschäftige sollen diese Erfassung jederzeit einsehen dürfen.
Das Arbeitsministerium will damit die Vorgaben von EuGH und Bundesarbeitsgericht (BAG) umsetzen. Letzteres hatte im September in einem Urteil Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten zu dokumentieren. Der neue Gesetzentwurf soll nun weiter ins Detail gehen. Bei den Ausnahmen zum Beispiel wird erwartet, dass Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern auf eine elektronische Erfassung verzichten können.