Demnach hat der Hersteller Leivtec „empfohlen, mit seinem Messgerät des Typs XV3 keine Geschwindigkeitsmessungen mehr durchzuführen“, heißt es in einem Fachbeitrag auf der Website anwaltsregister.de. Experten hätten das Messgerät getestet und festgestellt, dass es dabei zu Fehlern gekommen sei. Die Messung ein und desselben Fahrzeugs mit zwei Geräten habe eine Messdifferenz von 16 km/h ergeben.
Behörden, die das Messgerät verwenden, würden angehalten, dieses nicht mehr zu verwenden, heißt es weiter. Bußgeldverfahren müssen nach der Rechtsauffassung des Anwaltsregisters „sofort eingestellt werden“.