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Hochwasser: Darauf müssen Autofahrer achten

19.09.2024 09:19 Uhr | Lesezeit: 5 min
Die Teilkasko zahlt bei geparkten Fahrzeugen. Wenn das Fahrzeug während der Fahrt beschädigt wurde, kann die Regulierung komplizierter sein
© Foto: Andrew Lewis_Fotolia

Starke anhaltende Regenfälle lassen derzeit vielerorts Flüsse und Seen über die Ufer treten. Autofahrer sollten in den betroffenen Regionen vor erhöhter Hochwassergefahr rechnen, denn Wasserschäden können am Fahrzeug schwerwiegende Folgen haben, warnt der ADAC.

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Steht ein Fahrzeug jedoch schon bis zu den Fenstern im Wasser, ist in den meisten Fällen von einem wirtschaftlichen Totalschaden auszugehen. Auch niedrigere Wasserstände können erhebliche Schäden verursachen. In diesen Fällen gilt: Vorsicht walten lassen und das Auto erstmal nicht starten. Stattdessen sollte das Fahrzeug zu einem trockenen Platz geschoben oder abgeschleppt werden. Wasserschäden an geparkten Fahrzeugen, zum Beispiel durch Hochwasser, werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung übernommen. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug während der Fahrt beschädigt wurde - hier kann die Regulierung komplizierter sein.

Fahrzeugschäden bei unterschiedlichen Wasserständen

  • Wasser bis zum Türschweller: Erste Schäden sind möglich, vor allem im Bereich der Funktionsbauteile am Fahrzeugboden. Ein Werkstattbesuch zur Kontrolle wird empfohlen.
  • Wasser über dem Türschweller oder im Innenraum: Hier sind Schäden sehr wahrscheinlich. Betroffene Funktionsbauteile wie Gurtstraffer sollten sicherheitshalber ausgetauscht werden. Auch Bodenbeläge und Dämmmaterialien müssen meist erneuert werden, da sich Verschmutzungen nicht vollständig entfernen lassen.
  • Wasser bis zur Scheibenunterkante: In diesen Fällen ist von einem Totalschaden auszugehen, da Elektronik und Motor in Mitleidenschaft gezogen wurden.

E-Fahrzeuge machen keine Ausnahme

Die oben genannten Punkte gelten auch für Elektrofahrzeuge. Obwohl die Hochvoltbatterie und die elektrischen Kontakte wasserdicht sind, kann bei längerer Wassereinwirkung oder mechanischer Beschädigung der Batterie ein Sicherheitsrisiko entstehen. In solchen Fällen ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, bis das Fahrzeug von einem Sachkundigen begutachtet worden ist.

Regeln bei Hochwasser

  • Keine Tiefgaragen anfahren: Wenn Wasser in eine Tiefgarage eindringt, niemals versuchen, das Auto herauszufahren. Die Garage kann sehr schnell volllaufen, was eine große Gefahr für Leib und Leben darstellt.
  • Nicht in überflutete Unterführungen fahren: Unterführungen können bei starkem Regen schnell volllaufen. Bei bereits stehendem Wasser ist die Tiefe schwer einzuschätzen.
  • Vorsicht bei überfluteten Straßen: Kanaldeckel können herausgedrückt werden und unsichtbare Löcher in der Fahrbahn hinterlassen. Fahrgeschwindigkeit immer den Verhältnissen anpassen.
  • Fahrten durch Hochwasser unterlassen: Die tatsächliche Wassertiefe ist oft schwer abzuschätzen, Hindernisse oder Fahrbahnunterspülungen im Wasser sind nicht zu erkennen. Die Wattiefe von Autos liegt oft nur bei 20 cm – bei Fahrt in Schrittgeschwindigkeit. Schon bei mäßigem Wasserstand kann das Fahrzeug liegen bleiben oder von den Wassermassen mitgerissen werden.
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