Das Bundesgesundheitsministerium will Fahrlehrer derzeit nicht priorisiert gegen Covid-19 impfen lassen. Bei anfangs geringen verfügbaren Impfstoffmengen müssten zunächst die Gruppen mit dem allerhöchsten Erkrankungs- und Expositionsrisiko geimpft werden. Fahrlehrer würden derzeit in keine Priorisierungsgruppe fallen, so das Ministerium in einem Schreiben an die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF).
Die BVF hatte sich zuvor mit der Bitte um Einordnung der Fahrlehrerschaft in die gesetzlich festgesetzten Impfprioritäten an das Bundesgesundheitsministerium gewandt. „Unserer Ansicht nach könnten Fahrlehrer im Paragraf 4 unter Punkt 7 – Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind – fallen, aber auch unter Punkt 8 – Personen, mit prekären Arbeits-oder Lebensbedingungen – eingeordnet werden, da vor allem beim praktischen Fahrschulunterricht eine Ausbildung auf engem Raum durchgeführt wird“, sagt BVF-Vorsitzender Dieter Quentin.
Es sei ausgesprochen wichtig, dass alle Fahrlehrer die Ausbildung wieder aufnehmen könnten. „Ein großer Teil der Fahrerlaubnisbewerber erwirbt die Fahrerlaubnis zu beruflichen Zwecken“, so Quentin. „Dazu gehören auch systemrelevante Berufsgruppen.“