Der Mehrwertsteuersatz in Deutschland soll im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent gesenkt werden. „Das begrüßen wir ausdrücklich“, sagt Dieter Quentin, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). „So können die anstehenden dringend erforderlichen Preiserhöhungen in den Fahrschulen etwas moderater ausfallen.“
Außerdem soll eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt werden.
Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen soll für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt werden. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent fortdauern. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Milliarden Euro festgelegt. Antragsberechtigt sind alle Branchen, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen, wie zum Beispiel des Hotels- und Gaststättengewerbes angemessen Rechnung zu tragen sei.
Prämie für Auszubildende
Fahrschulen, die Auszubildende haben und die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, sollen für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro erhalten, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, sollen für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro bekommen.
Die Kfz-Steuer für Pkw soll stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet werden. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1. Januar 2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro Kilometer bezogen und oberhalb von 95 Gramm CO2 pro Kilometer in Stufen angehoben.
Förderung der Elektromobilität
Die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge soll bis zum 31. Dezember 2025 gewährt und bis 31. Dezember 2030 verlängert werden.
Die Kaufprämie des Bundes für Elektrofahrzeuge soll, befristet bis zum 31. Dezember 2021, verdoppelt werden. Wer beispielsweise ein E-Auto zum Preis von bis zu 40.000 Euro kauft, erhält bislang 6.000 Euro Prämie, die sich Bund und Hersteller teilen. Jetzt legt der Bund noch weitere 3.000 Euro drauf.
Außerdem will der Bund zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung investieren. Das einheitliche Bezahlsystem für Ladesäulen soll nun „zügig umgesetzt“ werden.
Wer Kinder hat, soll für jedes kindergeldberechtigte Kind einen Bonus von 300 Euro erhalten. Der Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet.
Außerdem will sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission für einen Zuschuss beim Austausch von Euro 5-Lkw von 15.000 Euro einsetzen, beim Austausch von Euro 3 oder Euro 4-Fahrzeugen von 10.000 Euro.
Das vollständige Programm mit diesen und weiteren Punkten kann hier angesehen werden.
(bub)