Wie der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert, hat das deutsche Normungsinstitut DIN die Verbandskasten-Norm DIN 13164 angepasst. Diese Änderung umfasst auch die Aufnahme zweier medizinischer Gesichtsmasken. Die neue Norm gilt ab sofort, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet derzeit die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, die die Mitnahmepflicht der Verbandskästen regelt. Sich noch im Handel befindliche Verbandskästen bleiben bis zum 31.01.2023 gültig, auch müssen bereits eingesetzte Verbandskästen nicht ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Wobei es angesichts der derzeitigen Inzidenzen sicherlich nicht schadet, zwei zusätzliche Masken im Fahrzeug zu haben.
Lehren aus der Pandemie: Anpassung der Verbandskasten-Norm
Eine neue KFZ-Verbandskasten-Norm ergänzt den Inhalt um zwei medizinische Masken – alte und noch gültige Verbandskästen müssen vorerst nicht ausgetauscht werden.
Friedhelm Elbers