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Lehren aus der Pandemie: Anpassung der Verbandskasten-Norm

02.02.2022 09:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lehren aus der Pandemie: Anpassung der Verbandskasten-Norm
In den Verbandskasten gehören nun auch zwei medizinische Masken
© Foto: stock.adobe.com/Janet Worg

Eine neue KFZ-Verbandskasten-Norm ergänzt den Inhalt um zwei medizinische Masken – alte und noch gültige Verbandskästen müssen vorerst nicht ausgetauscht werden.

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Wie der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert, hat das deutsche Normungsinstitut DIN die Verbandskasten-Norm DIN 13164 angepasst. Diese Änderung umfasst auch die Aufnahme zweier medizinischer Gesichtsmasken. Die neue Norm gilt ab sofort, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet derzeit die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, die die Mitnahmepflicht der Verbandskästen regelt. Sich noch im Handel befindliche Verbandskästen bleiben bis zum 31.01.2023 gültig, auch müssen bereits eingesetzte Verbandskästen nicht ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Wobei es angesichts der derzeitigen Inzidenzen sicherlich nicht schadet, zwei zusätzliche Masken im Fahrzeug zu haben.

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KOMMENTARE


Friedhelm Elbers

02.02.2022 - 09:38 Uhr

Das Thema Verbandkasten alt oder neu hat Jahrzehntelang keine Debatte. Wenn TÜV bevorstand kam die Sprache auf die Gültigkeit des Verbandkasten. Jetzt haben wir eine angebliche Infektionsrisiko auf der Straße, also keine Sicherheitsweste, die nicht vorgeschrieben ist aber eine Maske. Es gibt weissgott andere Themen die man ansprechen könnte. Also Maske, sonst droht Ungemach, kontrolliert hat man nie einen gültigen Verbandkasten.


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