Autofahrer könnten künftig dazu verpflichtet werden, zwei Masken in ihrem Fahrzeug dabei zu haben. Darüber berichte die Zeitschrift Autoflotte mit Verweis auf Informationen der „Saarbrücker Zeitung“. Ihr zufolge plane das Bundesverkehrsministerium eine „Mitführpflicht“ von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie. Das gehe aus einer Stellungnahme des Ressorts an den Petitionsausschuss des Bundestages hervor, die der Zeitung vorliege.
Laut Saarbrücker Zeitung will sich das Ministerium dabei an den Regelungen für Warnwesten orientieren. Auch für sie gilt eine „Mitführpflicht“. Bei Verstößen drohe dann ein Bußgeld von 15 Euro. In der Stellungnahme heißt es außerdem, dass eine solche Vorgabe schneller umzusetzen sei als Masken für den Verbandskasten vorzuschreiben.
Autoclub sieht Pflicht kritisch
Der ADAC hingegen sieht eine „Mitführpflicht“ von Mund-Nase-Bedeckungen auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie eher kritisch, schreibt die Autoflotte. „Regelungen finden dann die Akzeptanz der Menschen, wenn sie nachvollziehbar sind und der Regelungsbedarf erkennbar ist“, wird eine Sprecherin des ADAC zitiert. Während der Pandemie werde die Maske notwendigerweise von den Menschen mitgeführt, weil sie diese spätestens beim Tanken oder beim Einkaufen benötigen. Nach Bewältigung der Pandemie erschließe sich der Sinn dagegen kaum.