In der FFP2-Maske waren laut SZ eine Minikamera und weiteres technisches Equipment integriert - unsichtbar von außen. Außerdem hatte er einen Ledergeldbeutel mit Akku, Antenne und Wlan-Router bekommen, den er in der Hosentasche trug. Damit konnten die Prüfungsfragen in den Räumen des TÜV Süd abgefilmt und übertragen werden. Ein Dritter soufflierte dann die Antworten von außen. Der Fall passierte schon im Mai 2022.
Der Prüfling wurde erwischt und angeklagt wegen eines Verstoßes gegen TTDSG (Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien). Seit einem Jahr gibt es das TTDSG, der Münchner Prüfling ist nach SZ-Angaben der erste Fall, der so vor Gericht landet.
AG regt Einstellung an
Im Prozess verteidigte sich der Prüfling damit, die Maske gar nicht benutzt zu haben, sondern noch vor der Prüfung „aus Angst“ weggeworfen zu haben. Masken waren im Mai 2022 nicht mehr verpflichtend.
Der Souffleur wurde vor dem TÜV von der Polizei festgenommen, der der Mann verdächtig vorkam. In seinem Wagen habe man allerhand technisches Equipment gefunden, das Betrügereien möglich mache, steht in der SZ. Er bekam einen Strafbefehl und akzeptierte die Geldstrafe.
Das Amtsgericht schlug vor, den Prozess gegen den Prüfling wegen Geringfügigkeit einzustellen. Das Ergebnis der abgelegten Führerscheinprüfung spreche für die Aussage des Angeklagten, vermutet die SZ. Er fiel durch.