In das neue Datenblatt sind die im Fahrzeug verbauten Fahrerassistenzsysteme einzutragen. Die Fahrlehrerverbände helfen ihren Mitgliedern und senden das neue Datenblatt gerne zu.
Ab dem 1. April wird neben der „Adaptiven Geschwindigkeitsregelungsanlage“ auch der „Aktive Spurhalteassistent“ Gegenstand der praktischen Prüfung werden – sofern dieser vorhanden ist.