Die neue Straßenverkehrsordnung in Belgien erlaubt es Motorradfahrern dort jetzt ausdrücklich, die Rettungsgasse zwischen zwei Fahrstreifen zu nutzen. Wie in Deutschland sind Autofahrer dort dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden, sobald es auf einer Straße mit mindestens zwei Spuren zu einem Verkehrsstau kommt. Hierzulande ist die Stau-Durchfahrt für Motorradfahrer trotz Petitionen und erfolgreicher Vorbilder im europäischen Ausland nach wie vor ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Eingaben wurden zuletzt im Sommer 2021 im Deutschen Bundestag diskutiert und schließlich laut Begründung wegen zu erwartender Pulkbildung „wodurch den Rettungsfahrzeugen ein Durchkommen zur Unfallstelle erschwert würde“, abgelehnt.
Geänderte Gesetzgebung: Überholverbot gilt in Belgien auch für Motorrad
Im Nachbarland gilt nun auch folgendes: Das per Überholverbotsschild ausgewiesene Verbot galt dort bislang nur für zweispurige Fahrzeuge, die nicht überholt werden dürfen. Auch das wird nach Ablauf der Übergangszeit ab dem 1. September 2026 anders: Auch motorisierte Einspurfahrzeuge (keine Fahrräder und E-Bikes) sind dann ab dem Überholverbotsschild inkludiert.