Wie das Institut für Zweiradsicherheit berichtet hat, ist die Übergangsfrist für Motorradreifen mit Herstellungsdatum (DOT) 2019 Anfang des Jahres ausgelaufen, wodurch abweichende Reifengrößen oder -typen bei Motorrädern mit einer nationalen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) nicht mehr zulässig sind.
Das betrifft Motorräder mit einer EU-Zulassung aber nicht, hier dürfen weiterhin Reifen von anderen Herstellern gefahren werden, sofern diese den eingetragenen Dimensionen entsprechen.
Wer nun abweichende Reifenfabrikate fahren möchte, benötigt eine Änderungsabnahme. Hier wird empfohlen, diese möglichst vor der Hauptuntersuchung (HU) zu erledigen, da nicht regelkonforme Reifen negativen Einfluss auf die HU haben. Weitere Infos dazu hat die jeweilige Prüfgesellschaft.