„Die Verwendung des Zusatzzeichens 1053-54 ist jedoch nicht beschränkt auf verkehrsrechtliche Anordnungen im Zusammenhang mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen nach dem EmoG. Möglich ist auch eine Verwendung im Rahmen von verkehrsrechtlichen Anordnungen, die sich ebenfalls auf Ladevorgänge solcher Fahrzeuge beziehen, die rechtssystematisch nicht im EmoG geregelt sind (z.B. Pedelecs oder Kraftfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)“, heißt es im Verkehrsblatt 15 vom 15. August 2022.
Das BMDV erhofft sich durch das Zusatzzeichen mehr Ladevorgänge und dadurch eine Förderung der Elektromobilität.