NRW sei das erste Bundesland, das für die Kommunen eine solche über befristete Pilotprojekte hinausgehende Möglichkeit geschaffen habe, sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am 19. Februar. Der Erlass des Landesministeriums vom 26. Januar 2024 biete eine rechtssichere Grundlage, damit die Kommunen präventiv vorgehen könnten, ohne eine konkrete Gefahrenlage nachweisen zu müssen. Eine Änderung der bundesweiten Straßenverkehrsordnung (StVO) müsse damit nicht abgewartet werden.
Laut Landesministerium können sogenannte Schulstraßen durch Verkehrszeichen mit einem Zusatzzeichen für die Zeit der Sperrung eingerichtet werden. Aber auch mit mobilen Sperrelementen wie einer Schranke könnn derartige Schulstraßen eingerichtet werden. „Vor manchen Schulen kommt es neben dem Durchgangsverkehr gerade zu Beginn und Ende des Unterrichts regelmäßig zu kritischen Situationen, auch durch den intensiven Bring- und Abholverkehr“, sagte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) der „Rheinischen Post“. Mit dem Erlass wolle man rechtssicher die Möglichkeit zeitweiser Schulstraßen schaffen. Anlieger seien selbstverständlich von den Beschränkungen ausgenommen. Erste Verkehrsversuche wie etwa in Essen hätten bereits gezeigt, dass kritische Situationen entschärft werden könnten, indem für 30 oder 45 Minuten zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende spezielle Sicherheitszonen eingerichtet werden.