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Nutzungsausfall nach Schaden in der Waschstrasse

13.03.2024 11:34 Uhr | Lesezeit: 3 min
Autowaschanlage
In besonderen Fällen können nach Schäden in der Waschstrasse nicht nur Reparaturkosten eingefordert werden
© Foto: picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack

Unter Umständen muss der Betreiber einer Pkw-Waschanlage nicht nur Reparaturkosten ersetzen, wenn der Pkw nach dem Waschen Schäden aufweist, sondern sogar Nutzungsausfall bezahlen

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In einem konkreten Fall, auf den die Experten der ARAG hinweisen, drückten die Bürsten einer Waschstraße die Heckscheibe eines Pkw ein. Die Werkstatt, die mit der Reparatur des Schadens betraut war, konnte jedoch keinen passenden Ersatz finden, so dass der Besitzer des Pkw sich entnervt selbst auf die Suche nach einer Heckscheibe machte.

Kosten für langwierige Suche

Das dauerte am Ende ganze 99 Tage. Anschließend verlangte der Autobesitzer vom Waschanlagenbetreiber nicht nur die Reparaturkosten in Höhe von 5.607 Euro, sondern zusätzlich einen Nutzungsausfall von 65 Euro täglich, also zusätzlich 6.435 Euro. Der Betreiber verweigerte jedoch die Zahlung des letzten Postens, denn notfalls habe eine Zwischenreparatur erfolgen können; der Autofahrer habe seine Schadensminderungspflicht somit verletzt. Das sahen die Richter teilweise anders: Der Waschanlagenbesitzer musste zahlen – allerdings mit einer Einschränkung. Der Schadensersatz wurde auf 3.040 Euro reduziert (OLG Frankfurt, Az: 24 U 111/05).

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