Vor dem Jahreswechsel sollten Fahrzeughalter einen Blick auf die Kennzeichen werfen: Klebt dort noch eine orange Plakette sollte das Fahrzeug schnell zur Hauptuntersuchung (HU) angemeldet werden. Darauf weist der TÜV Süd hin.
Denn die orangen Plaketten auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern oder Motorrädern mit der Zahl 13 in der Mitte sind mit dem Jahreswechsel abgelaufen. In welchem Monat genau ist an der Zahl zu erkennen, die an der obersten Stelle steht. Ist dort eine 12 abgebildet, gilt die Plakette nur bis Ende Dezember. Ab März 2014 droht dem Halter ein Bußgeld von 15 Euro, im April sind es bereits 25 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wer die HU acht Monate überzieht, muss sogar mit einer Strafe von 80 Euro und zwei Punkten rechnen. Außerdem ist ab zwei Monaten Verspätung eine vertiefte Prüfung fällig, die um zwanzig Prozent teurer ist als die normale HU.
Ein weiterer Grund für den rechtzeitigen Werkstattbesuch: Wer 2014 noch im orangener Plakette unterwegs ist, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes. Denn wer ohne gültige Plakette in einen Unfall verwickelt ist, muss eventuell den Schaden selbst begleichen.
(hst)