Aufgrund der teils starken Einschränkungen des Fahrschulbetriebs während der Corona-Pandemie konnten viele in der Fahrausbildung befindliche Personen keine praktischen Stunden nehmen. Dies führte auch dazu, dass zahlreiche Fahrschülerinnen und Fahrschülern auch ihre praktische Fahrerlaubnisprüfung nicht fristgerecht (ein Jahr nach Ablegen der theoretischen Prüfung) ablegen konnten. Deshalb hatte der Senat die Prüfungsfrist in einem ersten Schritt bis zum 31. Oktober 2021 verlängert, nun können praktische Prüfungen bis Ende des Jahres nachgeholt werden – in der Hoffnung, so den Stau an Bewerberinnen und Bewerben schneller abbauen zu können.
Stephan Ackerschewski, 1. Vorsitzender des Fahrlehrer-Verbands Berlin, begrüßt den Beschluss. „Wir haben sehr lange auf eine solche Entscheidung gedrängt“, erklärt Ackerschewski. Nach anfänglich negativer Rückmeldung des Senats war er daher sehr überrascht, als die Fristverlängerung letzten Donnerstag bekanntgegeben wurde. „Natürlich kann dies den Bewerbern helfen, die vom Fristablauf Ende Oktober 2021 betroffen waren“, freut sich Ackerschewski, gibt aber auch zu bedenken, dass die größeren Schwierigkeiten wie die Umstellung auf das Elektronische Prüfprotokoll ePp sowie der große Run auf die Fahrschulen nach der Wiedereröffnung im März weiterhin bestünden.