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Radfahrer beschimpft Fahrlehrerin

09.09.2020 10:42 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ein Fahrradfahrer lies seinen Frust an einer Fahrlehrerin und ihrem Fahrschüler aus
© Foto: Dan Race/Fotolia

Ein Fahrschüler überholte in Weimar in einer Übungsstunde einen Radfahrer. Weil sich der Zweirad-Fahrer dadurch bedrängt fühlte, nutze er die nächste rote Ampel, um das Fahrschulauto zu blockieren und die Fahrlehrerin massiv zu beschimpfen.

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Kurz vor Weimar überholte ein 17-jähriger Fahrschüler einen Radfahrer. Seine Fahrlehrerin befand sich auf dem Beifahrersitz. Offenbar war der Radfahrer der Meinung, dass beim Überholvorgang zwischen Auto und Fahrrad zu wenig Platz bestand, denn an der nächsten roten Ampel holte er das Fahrschulauto ein, warf sein Rad vor das Auto und machte Fotos von dem Fahrschüler und seiner Fahrlehrerin.

Wie die Landespolizeiinspektion Jena berichtet, versuchte die Fahrlehrerin daraufhin, mit dem Radfahrer zu sprechen. Dieser ging jedoch keineswegs auf das Gespräch sein, sondern fing vielmehr an, die Fahrlehrerin zu beschimpfen. Als die Fahrlehrerin schließlich ausstieg, um das Fahrrad beiseite zu schieben, schubste der Mann sie weg.

Erneutes Aufeinandertreffen

Um eine weitere Eskalation zu vermeiden, wies die Fahrlehrerin ihren Fahrschüler an, das Fahrrad zu umfahren und den Schauplatz an der Ampel zu verlassen, berichtet die Polizei. Doch wenige Minuten später kam es am Weimarer Busparkplatz zu einem erneuten Aufeinandertreffen mit dem renitenten Radler. Erst als die Fahrlehrerin ihn dieses Mal darauf hinwies, dass sie bereits die Polizei informiert hätte, um den Sachverhalt zu klären, gab der Fahrradfahrer auf und fuhr in unbekannte Richtung davon.

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KOMMENTARE


Herbert Eibl

13.09.2020 - 10:28 Uhr

Leider ist das kein Einzelfall. Auch ich muss leider feststellen, dass sich viele Radfahrer immer dreister und rabiater gegenüber Autofahrer verhalten. Der Grund hierfür dürfte sein, dass die Rechtsprechung meist den Radfahrenden unterstützt und nicht die dazu führenden Umstände hinter frägt. Eine dringende Überarbeitung der Rechtsprechung ist hier längst notwendig.


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