Selbst wenn der Preis eines Gebrauchtwagens beim Händler höher als bei einem privaten Anbietenden ist, kann der Kauf beim Händler einige Vorteile bieten: Inspektion, Hauptuntersuchung und gesetzliche Gewährleistung sind häufig inklusive. Oftmals werden auch verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten angeboten, sodass Kaufinteressierte flexibel bei der Zahlung sind. ACE-Tipp: Darauf achten, dass der Händler Mitglied im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist und idealerweise ein Kfz-Meister oder eine Kfz-Meisterin hinter dem Betrieb steht.
Privat Verkaufende können die Haftung für Sachmängel beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs nahezu vollständig ausschließen. ACE-Tipp: Ein solcher Haftungsausschluss muss jedoch ausdrücklich vereinbart werden. Dieser gilt nicht für Eigenschaften, die im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart sind, oder wenn bekannte Mängel arglistig verschwiegen wurden.
Begutachten: Nie alleine, Papiere und Servicenachweise checken
Nach dem Motto „Vier Augen sehen mehr als zwei“ sollten Interessierte eine fachkundige Person ihres Vertrauens mitnehmen, um das Fahrzeug, gründlich zu inspizieren. Außerdem sollte geprüft werden, ob die verkaufende Person und der oder die Pkw-Haltende identisch sind. Falls nicht: Schriftliche Vollmacht zeigen lassen und Passnummer des Verkäufers notieren. Von einem Kauf absehen sollte man grundsätzlich, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht vorliegt. Es könnte sich beispielsweise um ein finanziertes Fahrzeug handeln, das noch Eigentum einer Bank ist. Autobörsen im Internet dienen oft nur als Kontaktbörse und sagen nichts über die Seriosität der gelisteten Angebote aus.
Lebenslauf: Lückenlos ist positiv
Beim Kauf eines gebrauchten Autos gleicht eine lückenlose Dokumentation der Fahrzeughistorie, regelmäßige Inspektionen und Reparatur-Rechnungen einem Lebenslauf und bescheinigt mit wichtige Indikatoren den Pflegezustand des Fahrzeugs. Anhand von HU-Berichten kann überprüft werden, ob die angegebene Laufleistung plausibel erscheint. Bei auffällig niedrigen Kilometerständen ist Skepsis angebracht: Tachomanipulation ist noch immer weitverbreitet. Hersteller-Werkstätten können mitunter helfen, Manipulation auszuschließen oder zu identifizieren, indem sie etwa die gefahrenen Kilometer mit den Betriebsstunden der Benzinpumpe abgleichen. Achtung: Teilweise liegt das Scheckheft nur in digitaler Form vor und kann daher nur von Werkstätten ausgelesen werden. Insgesamt sollte sich ein stimmiges Bild des Gebrauchten ergeben: Passen die Abnutzungserscheinungen, zum Beispiel auch im Fahrzeuginnenraum, mit den restlichen Angaben zusammen?
Wer sich unsicher ist, kann auch ein Gebrauchtwagengutachten in Auftrag geben – dies ist beispielsweise bei vielen Prüforganisationen möglich. Zwar muss ein solches Gutachten aus eigener Tasche gezahlt werden, aber der Erkenntnisgewinn durch ein neutrales Urteil ist hoch. Aber hier gilt: Ein Wertgutachten ist in diesem Fall nicht ausreichend, da hier nur der Verkaufswert festgestellt wird.
Um bei der Begutachtung des Fahrzeugs nichts zu vergessen, können Checklisten, wie der ACE sie hier zur Verfügung stellt, Orientierung liefern. Ein hoher Kilometerstand muss hingegen kein Kaufhindernis sein: Bei Gebrauchtwagen von vier bis sieben Jahren sind technische Kinderkrankheiten in der Regel bereits ausgemerzt und zusätzliche Wartungsarbeiten hat mitunter schon der Vorbesitzende durchführen lassen. Bei Aussagen wie „tipptopp“ oder „technisch einwandfrei“ sollten interessierte Käuferinnen und Käufer hellhörig werden und kritisch nachfragen. Ein Argument in der Preisverhandlung kann eine genutzte Anhängerkupplung sein, da von einem höheren Verschleiß durch die größere Belastung mit einem Anhänger ausgegangen werden muss.
Das Wichtigste zu guter Letzt: NIE ohne Probefahrt ein Fahrzeug kaufen!