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Schnellladegesetz beschlossen

21.05.2021 13:05 Uhr | Lesezeit: 1 min
Schnellladegesetz beschlossen
An Fernverkehrsstraßen soll es künftig alle 15 bis 30 Kilometer eine Schnelllademöglichkeit für Elektroautos geben
© Foto: Assanimoghaddam/dpa/picture-alliance

Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für das „Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“ verabschiedet.

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Mit dem Schnellladegesetz (SchnellLG) soll der Aufbau eines deutschlandweiten Netzes mit 1000 zusätzlichen Schnellladepunkten auch an bisher unwirtschaftlichen Standorten beschleunigt werden, heißt es in einer Mitteilung des Auto-Medienportals. Für das Projekt, das innerhalb der nächsten zwei Jahre umgesetzt werden soll, bringt der Bund rund zwei Milliarden Euro auf. Im nächsten Schritt wird sich nun der Bundesrat mit dem SchnellLG befassen – voraussichtlich in seiner Sitzung am 28. Mai.

Die Ausschreibung von 18 regionalen Losen soll laut auto-medienportal.net im Sommer erfolgen. Zusätzlich soll es bundesweite Lose an Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen geben. Wer den Zuschlag erhält, verpflichtet sich nicht nur zum Aufbau, sondern auch zum Betrieb.

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