Ab Oktober können H-Kennzeichen auch für zwei bis elf Monate genutzt werden. Das teilt der TÜV Nord mit. Die pauschale Kfz-Steuer für Oldtimer in Höhe von 191,73 Euro pro Jahr (für Oldtimer-Motorräder 46,02 Euro pro Jahr) werde dann anteilig berechnet. Wer also seinen Oldtimer im Winter in der Garage stehen lässt, kann laut TÜV Geld sparen.
Auch das Aussehen der Kennzeichen ist nach Angaben der Prüforganisation bereits festgelegt: Darauf zu sehen ist sowohl das „H“ als auch dahinter die beiden Zahlen, die wie beim Saisonkennzeichen den Gültigkeitszeitraum benennen. Zum Beispiel 04/10 für den 1. April bis zum 31. Oktober.
(tc)