Seit 1. Oktober ist das Ergebnis des Bürgerentscheids vom Februar in Kraft: Die Verdreifachung der Parkgebühren. Knapp über die Hälfte (54,5 Prozent) der Wählerinnen und Wähler stimmten für die Anbhebung 45,5 Prozent dagegen. Die Wählerbeteiligung lag bei 5,6 Prozent. Betroffen von der Verteuerung sind Verbrenner oder einen Hybrid-Pkw, die schwerer sind als 1,6 Tonnen oder Elektroautos, das mehr als zwei Tonnen wiegen. Darunter fallen (bei den Verbrennern) Mazda CX-60, VW Tiguan oder Modelle der S- und E-Klasse von Mercedes, die 7er- und 5er-Reihe von BMW oder der Porsche Panamera.
Bei den Elektroautos gilt die Verordnung für Audi Q8 e-tron, Tesla Model Y und den Mercedes EQE. Ausschlaggebend ist dabei das Leergewicht. Ausgenommen sind Pariser Anwohner, Handwerker sowie Pflegedienste. Auch private Parkhäuser müssen sich der Erhöhung nicht anpassen.
Kontrollen noch ungeklärt
Wie die unterschiedlichen Parkgebühren etwa für ausländische Fahrzeuge, die nicht im so genannten SIV (Vehicle Registration System) erfasst sind, kontrolliert werden. ist derzeit noch offen. Am Parkautomaten nur derzeit nur das Kennzeichen des Fahrzeugs angegeben werden. Zur Umsetzung müssten französische Kontrollfahrzeuge, die per Video die Kennzeichen der geparkten Autos erfassen und abgleichen, ob die Parkgebühr richtig bezahlt wurde, demnach auch auf die Daten in Deutschland zum Fahrzeugtyp Zugriff haben. Das, so erklärt der ADAC, ist aber nicht automatisch möglich. In Zukunft soll es aber laut der Stadtverwaltung Paris auch für ausländische Fahrzeuge eine Registrierungsmöglichkeit geben, konkreten Modalitäten sind derzeit noch unklar. Schwierig ist auch die Unterscheidung zwischen Bewohnenden und Stadtbesuchenden. Von den Erhöhungen betroffen sind zudem nicht nur größere SUV. So werden nach der in Paris zugrunde liegenden Leergewichts-Definition beispielsweise auch Besitzer eines VW Caddy, Seat Leon oder Toyota C-HR mit dreimal so hohen Parkgebühren zur Kasse gebeten.
Eins ist aber bereits sicher: Das Lösen bzw. Verwenden eines falschen Parktickets einer niedrigeren Kategorie (oder das Fehlen eines Parktickets) wird je nach Parkzone mit 150 bis zu 225 Euro geahndet.
Das kostet es für SUVs in Paris
Ab sofort gelten folgende Tarife: Für eine Stunde im Zentrum Paris 18 Euro statt wie bisher 6 Euro. Diese Beträge steigen noch mal überproportional bei einem längeren Aufenthalt. Für vier Stunden zahlt man in den inneren Stadtzonen 117 Euro, für sechs Stunden Parken im Zentrum sogar 225 Euro.
ADAC: Pariser Lösung nicht für Deutschland geeignet
Nach Ansicht der ADAC-Experten seien die Pläne der Pariser Stadtverwaltung für keine geeignete Lösung, um das Parkproblem in den Städten zu beheben: Parkgebühren müssten fair und in der Differenzierung sachlich begründbar sein. Das sei in dem Pariser Modell nicht der Fall. Für Deutschland könnte es keine generelle Lösung für die unterschiedlichen Parkprobleme in den Großstädten geben. Höhere Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum seien nur dann vertretbar, wenn alternative Angebote (benutzerfreundliche Parkhäuser mit moderaten Gebühren in der Innenstadt, P+R-Plätze am Stadtrand und gute ÖPNV-Verbindungen von dort in die Innenstadt) zur Verfügung stehen oder entwickelt werden.