Direktmarketing war Breun-Goerkes erster Punkt. Werbung via E-Mail, Whatsapp oder Facebook benötigen eine Einwilligung des Empfängers, da belästigende Werbung verboten sei, warnte er, „Vorsicht vor allem, was günstig und einfach ist“. Die vorherige, ausdrückliche Einwilligung müsse außerdem dokumentiert und fünf Jahre vorgehalten werden. „Direktmarketing ist schwierig“, sagte er weiter. „Ich kann nur davor warnen“. Es würden schnell teure Abmahnungen drohen. Unzulässig sei auch Werbung an Schulen. Das gelte in allen Bundesländern, außer in Berlin. „Machen Sie einen großen Bogen um Schulen“, riet er.
Die Impressumspflicht auf Fahrschul-Webseiten ist immer ein heißes Pflaster. Vor allem die zuständige Aufsichtsbehörde nach Paragraf 50 FahrlG werde gern vergessen, sagte Breun-Goerke, das koste schon mal 800 Euro. Auch Facebook-Auftritte seien impressumspflichtig, es gebe hier keine Ausnahme. Fehler, die dabei passieren, könnten ebenfalls gehörig Ärger geben. Die Zeitschrift FAHRSCHULE hat sich dem Thema Impressumspflicht ausführlich in der Ausgabe 10/22 gewidmet.
Auch die Preiswerbung ist laut Breun-Goerke ein schwieriges Thema. „Das beschäftigt mich beruflich am meisten“, sagte er. Oft würden Pflichtangaben fehlen und Aktionsangebote wie „Klasse A und B Grundbetrag nur 295 Euro“ gemacht. Das sei ein Wettbewerbsverstoß, außerdem solle der Fahrschüler Preise vergleiche können. Breun-Goerke: „Wenn ich mit einem günstigen Preisbestandteil werbe, muss ich die anderen auch nennen“. Bei der Werbung mit Simulatoren sowie der Automatikregelung B 197 ist laut Wettbewerbszentrale ebenfalls Vorsicht geboten. „Simulatorwerbung gern, aber bitte nicht schreiben, dass etwas billiger oder schneller mit dem Simulator geht“, sagte er. Es gebe dazu bisher keine wissenschaftlichen Untersuchungen.
Die Wettbewerbszentrale informiert gern über rechtliche Risiken bei der Werbung. „Nutzen Sie auch die Beratungsangebote der Verbände“, sagte Breun-Goerke.