In Thüringen dürfen Fahrschulen seit heute teilweise wieder arbeiten – der Praktische Unterricht ist für die Motorradklassen AM, A1, A2 und A erlaubt, der Theorieunterricht für alle Klassen. Die Verordnung liegt bislang noch nicht vor, aber die vorgegebenen Schutzmaßnahmen sind zwischenzeitlich bekannt.
Thüringer Fahrlehrerverband stellt Hygiene-Konzept zur Verfügung
Zeigen Fahrschüler Symptome einer Covid-19-Erkrankung oder irgendwelche anderen Erkältungssymptome, müssen sie vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der Veranstaltungsort muss ausreichende Möglichkeiten zur guten Belüftung bieten. Außerdem muss eine aktive und geeignete Information der Teilnehmer über allgemeine Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Abstand halten sowie Husten- und Niesetikette durch den Fahrlehrer erfolgen und auch auf deren Einhaltung hingewirkt werden, informiert der Thüringer Fahrlehrerverband. Darüber hinaus müssen die Einhaltung der Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern und ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime gewährleistet werden. Sowohl Fahrschüler als auch Fahrlehrer müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden.
Ein entsprechendes Hygiene-Konzept des Thüringer Fahrlehrerverbandes kann unten heruntergeladen werden.
„Keine geringwertiger ausgebildeten Fahranfänger in den Straßenverkehr entlassen“
Sichtlich erleichtert, dass die Fahrschulen nun wieder loslegen können, zeigt sich der Thüringer Verbandsvorsitzende Harry Bittner: „Am meisten freut mich, dass damit der komplett unsinnige Online-Unterricht vom Tisch ist“, so Bittner. „Wir wollen auch während der Corona-Krise keine geringwertiger ausgebildeten Fahranfänger in den Straßenverkehr entlassen! Und wir wollen auch nicht, dass das Berufsbild des Fahrlehrers mittelfristig verkommt zu einem Leiharbeiter, der nur noch praktische Fahrstunden schrubbt, während der Theorieunterricht bundesweit online stattfindet. Eine hohe Qualität der Fahrausbildung ist für eine größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr unabdingbar!“
(bub)