Am Montag hatten die Bundesregierung und die Länder unter anderem die Schließung des Einzelhandels mit der Ausnahme versorgungsrelevanter Betriebe angeordnet. Hiervon ausgenommen sind neben dem Lebensmittelhandel, Tankstellen und anderen Branchen, die für den täglichen Bedarf der Bevölkerung wichtig sind, auch Kfz-Werkstätten. Darüber berichtet das Auto-Medienportal.
Autohäuser, die sowohl den Verkauf von Autos als auch eine Werkstatt betreiben, müssten nun den „Showroom“ schließen, während die Werkstatt weiterarbeiten darf. Zusätzlich sollen die Öffnungszeiten von 8.00 bis 22.00 Uhr ausgeweitet werden. (ts)