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TÜV: Konsum von Cannabis nicht verharmlosen

18.08.2022 13:14 Uhr | Lesezeit: 4 min
Cannabis-Konsumenten riskieren im Straßenverkehr ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot 
© Foto: Richard Villalon/stock.adobe.com

In Goslar findet in dieser Woche der Verkehrsgerichtstag statt. Eine Frage, die dabei diskutiert wird, ist die Gefahr von Cannabiskonsum. Der TÜV-Verband hat dazu eine klare Meinung und warnt eindrücklich vor den Folgen des Konsums im Straßenverkehr.

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Angesichts der geplanten Legalisierung von Cannabis mahnt der TÜV-Verband, den Konsum nicht zu bagatellisieren. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Konsum und die Wirkung von Cannabis harmlos oder effektlos für die Fahrsicherheit sind“, sagt Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. „Der Konsum von Cannabis beeinflusst das Urteilsvermögen, die motorische Koordination und die Reaktionszeit. Das sind wichtige Fähigkeiten, die für sicheres Fahren erforderlich sind.“ Es müsse klar sein, dass Cannabiskonsum und Autofahren strikt getrennt werden müssen.

Wird bei Autofahrern ein THC-Gehalt ab 1 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) Blutserum festgestellt, können Zweifel an der Fahreignung begründet sein. Die Verkehrsbehörden können dann eine ärztliche Begutachtung oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Die derzeit diskutierte Erhöhung des THC-Grenzwertes von 1,0 ng/ml sieht der TÜV-Verband kritisch. „Mit Blick auf die Verkehrssicherheit würde die Anhebung des aktuellen THC-Grenzwertes eindeutig das falsche Signal senden“, so Waschke.

Auswertung aktueller Fahreignungsgutachten

Eine aktuelle bundesweite Auswertung des TÜV-Verbands von rund 800 Fahreignungsgutachten, die aufgrund von Cannabiskonsum erfolgten, verdeutlicht, dass die geltenden Regelungen richtig sind. Über 85 Prozent der untersuchten Fahreignungsgutachten lag ein Cannabis-Konsum zugrunde, der im Hinblick auf die Fahreignung bedenklich ist, mit angegebenem täglichem Konsum, Kombination mit Alkohol oder weiteren Drogen, psychiatrischen Grunderkrankungen oder gravierenden psychischen Problemen. Dabei zeigte sich kein Unterschied der Untersuchten mit THC-Konzentration bis oder über 3 ng/ml, der als neuer Grenzwert zur Diskussion steht.

Auswirkungen häufig unterschätzt

Während die Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit allgemein gut bekannt sind, wird das Gefahrenpotenzial von Cannabis von vielen Menschen unterschätzt. Eine repräsentative Studie des TÜV-Verbands zeigt, dass weniger Bürger das Fahren unter Cannabiseinfluss für riskant halten als das Fahren unter Alkoholeinfluss: Während 79 Prozent Alkohol beim Autofahren als „sehr gefährlich“ einstufen, ist das bei Cannabis nur bei 61 Prozent der Fall. „Es besteht in der Bevölkerung dringender Aufklärungsbedarf über die Folgen des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr“, betont Waschke.

Verbesserte Unfallstatistik notwendig

Ein weiteres großes Manko sieht der TÜV-Verband darin, dass in der amtlichen Unfallstatistik bis dato nicht zwischen Cannabis und anderen Drogen unterschieden wird. Unfälle, die sich unter dem Einfluss von Cannabis ereignen, werden unter der Sammelkategorie „andere berauschende Mittel“ in der Unfallstatistik zusammengefasst. Gegenwärtig kann also nicht festgestellt werden, wie viele durch Cannabis verursachte Unfälle, Getötete und Verletzte es in Deutschland gibt. „Die Rolle, die Cannabis bei Unfällen spielt, muss statistisch besser erfasst werden“, sagt Waschke. Darüber hinaus sollten mehr polizeiliche Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr durchgeführt werden.

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