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TÜV Süd ändert Modalitäten für Krankmeldungen bei Fahrprüfungen

16.08.2024 09:34 Uhr | Lesezeit: 1 min
Krankschreibung
Die AU reicht in Zukunft nicht mehr für eine kostenfreie Stornierung von Prüfungsterminen.
© Foto: stockfotos-mg/Zoonar/picture alliance

Ab dem 1. September gelten für Krankmeldungen bei theoretischen und praktischen Prüfungen beim TÜV Süd neue Regeln. Die bisher ausreichende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nicht mehr akzeptiert, es bedarf einer konkreten ärztlichen Bescheinigung.

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Um den anscheinend steigenden Zahlen der Krankmeldungen bei theoretischen und praktischen Prüfungen entgegenzuwirken, kündigt der TÜV Süd Änderungen ab 1. September bei den Modalitäten zur Vorlage von ärztlichen Attesten an.

Die bisher anerkannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) werden somit nicht mehr akzeptiert, da diese lediglich bescheinigen, dass eine Person aktuell ihre Arbeit nicht ausüben kann. Das bedeutet aber folglich nicht, dass diese Person auch als prüfungsunfähig gilt. 

Der TÜV Süd akzeptiert deshalb künftig für eine kostenfreie Stornierung einer Fahrerlaubnisprüfung nur noch ärztliche Bescheinigungen, in welchen der Arzt explizit und konkret bestätigt, dass der Bewerber am geplanten oder gebuchten Prüfungstag nicht in der Lage sein wird beziehungsweise war, eine theoretische oder praktische Prüfung abzulegen.

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg hat diese Änderung auch rechtlich prüfen lassen, laut deren Rechtsberatung gibt es gegen die vom TÜV Süd angekündigte ab 1.9.2024 in Kraft tretende Vorgehensweise keine rechtlichen Einwände.

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