Wie der Spiegel auf seinem Onlineportal berichtet, wollte der Fahrschüler die Katze auf der Fahrbahn nicht überfahren und trat hart auf die Bremse. Eine 31-jährige Autofahrerin im Fahrzeug hinter ihm konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten und fuhr auf das Fahrschulauto auf. Alle beteiligten Personen, die Frau, der Fahrschüler und sein Fahrlehrer, kamen laut Angaben der Polizei ins Krankenhaus.
Fährt man vor einem weiteren Fahrzeug, darf man laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur aus „zwingendem Grund“ plötzlich stark bremsen. Kleine Tiere – wie Katzen – sind laut Gerichten meist kein ausreichender Grund für eine solche Vollbremsung. Bei größeren Tieren wie Rehen oder Wildschweinen ist ein abruptes Abbremsen aufgrund der möglichen, gravierenden Unfallfolgen hingegen erlaubt.
Bernd Gutbrod