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Verhaltensregeln bei Herbstnebel

25.09.2024 14:54 Uhr | Lesezeit: 4 min
Herbstnebel
Unter 50 Metern Sichtweite: maximal Tempo 50 und Nebelschlussleuchte einschalten 
© Foto: TÜV Rheinland/Shutterstock

Im Herbst kann dichter Nebel vor allem in den Morgen- und Abendstunden den Straßenverkehr erheblich behindern. Wie man damit am besten klar kommt, erläutert ein Experte des TÜV Rheinland.

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Im Herbst kann dichter Nebel vor allem in den Morgen- und Abendstunden den Straßenverkehr erheblich behindern. Bei einer Sicht unter 50 Metern verschwimmen oder fehlen Orientierungspunkte, sodass das Gefühl für Geschwindigkeit verlorengeht. Fahrerinnen und Fahrer schätzen dann häufig ihr Tempo und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug falsch ein. „Wer in eine Nebelbank hineinfährt, sollte schnell das Abblendlicht einschalten, die Geschwindigkeit drosseln, aber abruptes Abbremsen unbedingt vermeiden”, sagt Steffen Mißbach, Verkehrsexperte bei TÜV Rheinland. Das Tempo sollte unbedingt den Sichtverhältnissen angepasst sein. Wer etwas mehr Abstand nach vorne hält, zwischendurch den Tacho im Blick behält und damit die Geschwindigkeit unter Kontrolle hat, fährt auch bei trüber Sicht sicher. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug innerhalb des Sichtfeldes sicher zum Stand gebracht werden kann.   

Reflektoren an Leitpfosten zeigen Ausfahrten an

Ein häufig beobachtetes Fehlverhalten ist, sich im dichten Nebel an den Rückleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs orientieren. Um dabei die Heckleuchten nicht aus den Augen verlieren, ist zu dichtes Auffahren vielfach die Folge. Sicheren Abstand dagegen hält, wer sich an den Leitpfosten am Straßenrand orientiert, die im Abstand von 50 Metern stehen. Die Rückstrahler der Leitpfosten beinhalten außerdem wichtige Informationen. Entlang der rechten Straßenseite sind die Strahler eckig, an der linken rund. Leuchten sie orange, weisen sie auf eine Ausfahrt hin. Markieren blaue Reflektoren den Straßenrand, signalisieren sie besondere Vorsicht aufgrund möglicher Wildwechsel.  

Bei Nebel ist Fernlicht unangebracht

„Nebelscheinwerfer sind normalerweise nur bei äußerst schlechter Sicht in dichtem Regen oder Schnee sowie Nebel erlaubt“, erklärt Mißbach. Die Nebelschlussleuchte darf erst bei einer Sichtweite unter 50 Metern zusätzlich eingeschaltet werden, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen. Im übrigen liegt bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte die Höchstgeschwindigkeit bei Tempo 50. Das Fernlicht bei Nebel einzuschalten, sorgt hingegen nicht für mehr Durchblick. Ganz im Gegenteil: Die unzähligen feinen Wassertröpfchen im Nebel reflektieren das Fernlicht, verschlechtern dadurch die Sicht und blenden einen nur selbst.  

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