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Vorsicht bei Wasserschäden

24.07.2021 10:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Vorsicht bei Wasserschäden
Schon Wasserstände von mehr als 25 Zentimetern können Schäden am Fahrzeug anrichten 
© Foto: Andreas Gebert/picture-alliance/dpa

Hochwasser und Unwetter können erheblichen Schaden an Autos anrichten. Der ADAC erklärt, worauf Fahrzeughalter achten sollten.

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Von Hochwasser oder Sturmfluten beschädigte Fahrzeuge sollten auf keinen Fall gestartet werden, warnt der Automobilclub. Ansonsten riskiere man Folgeschäden am Fahrzeug. Stattdessen sollte der beschädigte Pkw zum nächsten trockenen Ort geschoben oder abgeschleppt werden. Anschließend müsse die Fahrzeugbatterie abgeklemmt und der Wagen zu einer Werkstatt gebracht werden.

Grundsätzlich gibt es nach Angaben des ADAC keinen Unterschied zwischen einem Elektroauto und einem Verbrenner. Alle Stecker und Kontakte sowie die Hochvoltbatterie sind wasserdicht verbaut, sodass kein erhöhtes Stromschlagrisiko bestehe. Wichtig sei zudem zu wissen, wie weit das Wasser am oder ins Fahrzeug vorgedrungen ist.

  • Wasser bis unterhalb des Türschwellers: Schäden sind möglich. Zeigt das Fahrzeug Auffälligkeiten, empfehlen Technik-Experten des ADAC alle Funktionsbauteile im Bodenbereich des Pkw überprüfen zu lassen.
  • Wasser über dem Türschweller bzw. im Innenraum: Schäden sind sehr wahrscheinlich. Alle Funktionsbauteile, die mit dem Wasser in Kontakt gekommen sind, sollte man in der Werkstatt checken und gegebenenfalls austauschen lassen. Schmutz unter den Bodenbelägen und Dämmmatten lässt sich häufig auch mit einem Sprüh- oder Nasssauger nicht entfernen – in der Regel müssen diese Teile deshalb ersetzt werden. Um Hohlräume und das Innere der Türschweller auf Nässe und Verschmutzung durch Schlamm zu überprüfen, sollten außerdem auch Tür- und Schutzverkleidungen entfernt werden.
  • Wasser im Innern bis zum Fenster: Das kann einen wirtschaftlichen Totalschaden zur Folge haben. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass alle elektrischen und elektronischen Bauteile einschließlich der Kabelbäume Schaden davongetragen haben. Des Weiteren kann Wasser in Motor und Getriebe eingedrungen sein.

Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden an Fahrzeugen auf, die abgestellt waren und durch Hochwasser oder ähnliche Ereignisse beschädigt wurden. Sie kann die Leistung aber verweigern, wenn der Halter sein Fahrzeug nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet entfernt hat, obwohl er die Möglichkeit dazu hatte.

Nie durch Hochwasser fahren

Für jede Antriebsart gilt: Nicht durch Hochwasser fahren, da nicht immer abzuschätzen ist, wie tief das Wasser tatsächlich ist und ob sich darin Hindernisse befinden. Konventionelle Pkw – auch die meisten SUV – sind lediglich für eine maximale Wassertiefe von rund 20 bis 25 Zentimetern geeignet. Ist der Wasserstand höher, kann das Fahrzeug liegen bleiben und Schäden davontragen. Bei starken Überschwemmungen kann der Pkw außerdem von den Wassermassen mitgerissen werden.

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