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Vorsicht: Fragwürdige Auszeichnung

17.08.2021 09:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Fahrschule
Ungewollte Auszeichnung kann für Fahrschulen teuer werden
© Foto: Gerhard Seybert/stock.adobe.com

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) mahnt zur Vorsicht beim Kontakt mit dem Unternehmen Global-Trust. Dieses versendet (unaufgefordert) Urkunden mit der Aufschrift „TOP Fahrschule 2021“ und bittet Fahrschulen dann zur Kasse.

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Was anfangs positiv und schmeichelnd klingt, kann schnell nach hinten losgehen. Das Unternehmen Global-Trust (Agentur für Empfehlungsmarketing) versendet auf den ersten Blick kostenlose Auszeichnungen an Fahrschulen, die diesen bescheinigt, eine „TOP Fahrschule 2021“ zu sein.

Wer diese Urkunde allerdings gewerblich nutzen will, muss einen Reputationsvertrag mit Global-Trust abschließen und dem Unternehmen einen Betrag zwischen 469 und 1299 Euro für die Nutzung der ungewollt verschickten Urkunde überweisen. Wer dies nicht tut, muss mit rechtlichen Schritt wie einer Abmahnung rechnen. Die BFV mahnt daher zur Vorsicht im Umgang mit diesem Angebot.

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KOMMENTARE


Dirk Kleimann

30.09.2022 - 14:49 Uhr

Wir als Autohändler wurden auch abgezockt und haben eine Rechnung von "Global Trust" auf dem Tisch, aber es regt sich Widerstand (Zitat aus dem Internet nach einer Recherche zum Thema "Ärger mit Global Trust" brachte unten stehendes Ergebnis), Vorsicht mit dieser Firma, meine "Urkunde" habe ich gerade in dem Müll geschmissen, diese Urkunde schmeichelt zwar im 1.Moment, sie bringt aber nur Ärger. Diese Methode der Abzocke ist vermutlich von Beginn an geplant und "Motor der Firma Global Trust" ------------------------------------------------------------------------------- "Zitat Anfang" „Global-Trust“ unterliegt vor dem LG Kempten David Horvath 16. September 2021 Markenrecht, Wettbewerbsrecht Mit Beschluss vom 30.07.2021, Az.: 1 HK O 1074/21 hat das LG Kempten einen auf UWG-Ansprüche gestützten Antrag von Global Trust bzw. Herrn Patrik Schieweck auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Nach der Entscheidung des Gerichts fehlte dem Antragsteller bereits die Aktivlegitimation. "Zitat Ende"


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