„Seit dem 1. Januar gilt ein höherer gesetzlicher Mindestlohn – auch für Minijobber“, teilt das Deutsche Anwaltsregister auf seiner Website mit. „Statt 9,60 Euro müssen nun 9,82 Euro pro Stunde gezahlt werden. Zum 1. Juli soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden.“
Für Minijobber gilt aber weiterhin: Sie dürfen maximal 450 Euro monatlich verdienen. Bekommen die geringfügig Beschäftigten aber nun einen höheren Mindeststundenlohn, muss die Arbeitszeit im Zweifel reduziert werden. So wird vermieden, dass oben genannte 450-Euro-Schwelle überschritten wird. Sonst heißt es: Für das Arbeitsverhältnis müssen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.