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Vorsicht, Nebenwirkungen

17.04.2021 12:02 Uhr | Lesezeit: 2 min
Viele auch harmlos wirkende Medikamente beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. Gerade ein Medikamentenmix kann sich am Steuer negativ auswirken
© Foto: Gundolf Renze/stock.adobe.com

Medikamente helfen gegen viele Krankheiten und ermöglichen chronisch Kranken ein weitgehend normales Leben. Doch viele Medikamente können die Verkehrstüchtigkeit einschränken und das Auto- oder Motorradfahren für sich und andere gefährlich machen.

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Viele Menschen, die täglich im Straßenverkehr unterwegs sind, sind sich der möglichen Nebenwirkungen von eingenommenen Medikamenten nicht bewusst. Besonders Arzneimittel, die eine dämpfende Wirkung auf das zentrale Nervensystem haben, beeinflussen aber das Fahrvermögen. Darauf macht der TÜV Süd aufmerksam.

Vorsicht auch bei frei erhältlichen Medikamenten geboten

Auch viele rezeptfreie Präparate, pflanzliche Heilmittel und sogar Nahrungsergänzungsmittel führen möglicherweise dazu, dass Fahrzeuge nicht mehr sicher gelenkt werden können.  Werden mehrere Arzneimittel gleichzeitig eingenommen, können außerdem Wechselwirkungen auftreten, die die Verkehrstüchtigkeit einschränken. Manche Medikamente enthalten außerdem einen hohen Alkoholanteil – hier verbietet sich das Führen eines Fahrzeugs von selbst.

Wenn ein Arzneimittel die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen kann, muss auf dem Beipackzettel oder der Verpackung ein entsprechender Warnhinweis angeführt sein. Aber auch andere Nebenwirkungen wie Schwindel, Kopfweh oder allergische Reaktionen können die Verkehrstüchtigkeit stark einschränken.

Fahrtauglich? Eigenverantwortung ist gefragt

Es gibt kein Gesetz, welches ausdrücklich Medikamente im Straßenverkehr verbietet. Jeder Verkehrsteilnehmer muss aber vor Fahrtantritt selbst entscheiden, ob er in der Lage ist, ein Fahrzeug zu lenken. Oft empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit dem Arzt darüber, ob verschriebene Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Wer trotz Fahruntauglichkeit ein Fahrzeug lenkt, verliert bei einem Unfall unter Umständen den Versicherungsschutz oder begeht schlimmstenfalls sogar eine Straftat nach §315c StGB, warnt der TÜV Süd.

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