Nicht immer ist es erforderlich, bei einem Kratzer oder eine Delle die Polizei zu rufen, erklärt der ACE. Wenn sich die Unfallgegner einig sind, braucht es auch keine Exekutive zur Unfallaufnahme. Handelt es sich aber um einen Mietwagen oder ein Leasingfahrzeug, dann muss der Schaden, egal wie heftig, polizeilich aufgenommen werden. Dazu soll man die nächstgelegene Polizeidienststelle kontaktieren – und so die Notruf-Nummer für ebensolche freihalten. Verweigert die Polizei die Unfallaufnahme, so reicht ein Nachweis des Anrufs (zum Beispiel als Screenshot der Anrufliste) gegenüber der Autovermietung.
Unfälle mit parkenden Fahrzeugen
Passiert eine kleinere Beschädigung bei einem geparkten Fahrzeug, muss man zwingend auf den Besitzer warten, um alles zu klären. Erst nach angemessener Wartezeit darf man sich entfernen und sollte die Polizei informieren. Ein Zettel an der Scheibe ohne zu warten reicht nicht aus und man macht sich strafbar.