-- Anzeige --

Wenn Fahrräder huckepack reisen

21.05.2024 10:37 Uhr | Lesezeit: 4 min
Fahrradträger
Grundsätzlich gilt: Die Tragfähigkeit des Trägers muss für das Gewicht der transportierten Fahrräder ausreichen. Zwei moderne Pedelecs etwa bringen meist bereits ohne Akkus rund 50 Kilogramm auf die Waage
© Foto: Dekra

Wer heute sein Fahrrad mit dem Auto transportiert, nutzt dafür in vielen Fällen einen Heckträger, der auf der Anhängekupplung sitzt. Was bei Montage und Betrieb zu beachten ist, damit die Fahrräder sicher ans Ziel gelangen, erläutern Experten der DEKRA.

-- Anzeige --

Für die Huckepack-Lösung sprechen die einfache Montage, die niedrige Ladehöhe und der geringe Luftwiderstand während der Fahrt. Wer sich mit dem Gewicht etwa von Pedelecs schwer tut, kann sich bei manchen Träger-Modellen sogar mit einer Mini-Laderampe das Aufladen leichter machen. Beim Heckträger wird das Fahrrad in eine Trageschiene gesetzt, mit einem Bügel am Rahmen fixiert und an den Rädern mit Halteschlaufen festgespannt. Eine zusätzliche Sicherung mit Spanngurten am Träger oder Fahrzeug sorgt für zusätzlichen Halt und reduziert Schwingungen bei der Fahrt.

Empfindliche Elektrik abdecken und schützen

Vor dem Losfahren gilt es, alle Teile abzubauen, die sich unterwegs lösen können, wie etwa Gepäckkorb, Luftpumpe oder Trinkflasche. Bei E-Bikes muss auch der Akku im Fahrzeuginneren stoßgeschützt verstaut werden. Für längere Fahrten empfehlen sich Abdeckungen fürs Pedelec, die empfindliche Elektrik-Teile wie Bedienelemente, Akku-Kontakte und Display vor Regen und Schmutz schützen. Radträger lassen sich zum Öffnen der Heckklappe in der Regel nach hinten kippen. Daher vor dem Start besser nochmal prüfen, ob der Träger korrekt eingerastet ist. Bei den Abmaßen gilt; Das Fahrzeug darf mit Träger und Fahrrädern insgesamt nicht breiter als 2,55 Meter sein. Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 Zentimeter über die Fahrzeugleuchten hinaus, muss man sie, etwa bei schlechter Sicht oder Dunkelheit, mit einem roten Licht kenntlich machen.

Wichtig: Spielfreier Sitz, Gewicht und verändertes Fahrverhalten

Die Kugelstange der AHK muss selbst bei festem Rütteln ohne Spiel in der Halterung sitzen und für den Betrieb entsprechend der Bedienungsanleitung abgeschlossen sein. Richtig montiert wird bei manchen Modellen dann ein grünes Feld sichtbar. In einigen neueren Fahrzeugen wird der Verriegelungsstatus sogar im Cockpit angezeigt. Kontrollieren sollte man auch, ob Kabel und Steckverbindung in Ordnung sind und die Leuchten am Radträger einwandfrei funktionieren. Der Heckträger muss fest auf dem Kugelkopf sitzen, vorschriftsmäßig festgeklemmt und gesichert sein. „Prüfen Sie auch die Schraubverbindungen am Radträger und ziehen Sie sie bei Bedarf nach“, empfiehlt Luigi Ancona, Unfallexperte bei DEKRA.

Die Tragfähigkeit des Trägers muss für das Gewicht der transportierten Fahrräder ausreichen. Zwei Pedelecs bringen meist ohne Akkus bereits 50 Kilogramm auf die Waage. Auch die AHK-Stützlast muss passen: Ihr Wert muss größer sein als das Gewicht der Fahrräder plus das Eigengewicht des Trägers. Hier hilft ein Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges weiter. 

Wie verändert sich das Fahrverhalten? „Ein 70 bis 80 Kilogramm schwerer ‚Rucksack‘ am Heck entlastet die Vorderachse und verschiebt den Fahrzeugschwerpunkt weiter nach hinten. Damit leidet die Fahrstabilität etwas, und das Fahrzeug wird anfälliger für Seitenwind. Auch der Bremsweg verlängert sich“, erklärt Ancona. „Deshalb gilt es, mit beladenem Fahrzeug noch vorsichtiger und aufmerksamer zu fahren.“

Kennzeichnung im Ausland

Wer mit Fahrrädern am Heck ins Ausland reist, sollte sich nach Empfehlung von DEKRA vorab – zum Beispiel bei seinem Automobilclub – informieren, ob am Heckträger eine spezielle Kennzeichnung erforderlich ist. In Italien, Spanien und Portugal ist eine weiß-rot schraffierte, reflektierende Warntafel im Format 50 mal 50 Zentimeter vorgeschrieben. "Oben ohne" kostet je nach Land ein Bußgeld zwischen 80 und 200 Euro.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.