„Letztlich entscheidet der Abstellplatz darüber, ob das Verdeck offen bleiben kann oder geschlossen werden sollte“, teilt die HUK-Coburg auf auto-medienportal.net mit. „Autobesitzer mit abschließbarer Einzelgarage können das Thema Verdeck getrost vergessen, wenn sie ihren Pkw dort parken. Mehr Vorsicht ist bei Tiefgaragen geboten, die für viele Personen frei zugänglich sind. Hier gelten dieselben Regeln wie auf der Straße: Wer sein Cabrio abstellt, um schnell etwas zu besorgen, kann das Verdeck offen lassen. Wer aber mehrere Stunden parkt, sollte das Dach schließen.“
Es sollten natürlich keine Taschen, Handys oder Ähnliches im Auto liegen gelassen werden, empfiehlt die HUK. Fest ein- oder angebaute Teile wie zum Beispiel die Bordelektronik oder Fahrzeugassistenz- oder Infotainmentsysteme seien über die Teilkasko-Versicherung mitversichert. „Macht ein Dieb dort lange Finger, stellt sich aber auch hier die Frage, wo und wie lange der Wagen geparkt wurde.“
Das Fazit des Versicherers: „Cabriofahrer, die ihr Verdeck schließen, können in punkto Versicherungsschutz nie etwas falsch machen. Wer es offen lässt und leichtfertig einen Autodiebstahl ermöglicht, muss mit Konsequenzen rechnen. Es kann sein, dass die Teilkasko-Versicherung in der Autoversicherung den Schaden nicht in vollem Umfang übernimmt.“