Die bisherige, zweijährige Gewährleistungszeit auf BMW-Motorradhelme wird nach Angaben des Münchener Unternehmens zufolge rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 auf fünf Jahre verlängert. „Alle Helme aus der Produktpalette von BMW Motorrad, gültig ab dem Kaufdatum 1. Januar 2020, haben somit fortan eine vertragliche Gewährleistungszeit von fünf Jahren“, schreibt BMW in seiner Presseinfo. Vor diesem Datum getätigte Käufe würden sich aber weiterhin auf eine Gewährleistungszeit von 24 Monaten beschränken. Die Gewährleistung erfolge bei allen Helmen, die bei einem teilnehmenden BMW-Motorradhändler erworben worden seien.
BMW geht nochgenauer auf die Bedingungen ein, unter denen Biker die fünfjährige Frist in Anspruch nehmen dürfen: „Die Gewährleistung umfasst Material- und Herstellungsfehler des Produkts. Installierte BMW-Motorrad-Kommunikationssysteme wiederum sind von der BMW-Motorrad-Gewährleistungsverlängerung für Helme ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Gewährleistung ausdrücklich nicht gilt, sofern ein Mangel oder Schaden durch unsachgemäße Handhabung, einen Unfall oder den unsachgemäßen Einbau von System und Zubehör verursacht ist – auch durch Dritte. Kratzer an Visier, Sonnenblende, Helmschale oder Kunststoffteilen fallen ebenso nicht unter die Herstellergarantie“, heißt es wörtlich.
(tc)