Die Vierjahres-Garantieleistungen setzen sich aus zwei Jahren Werksgarantie und zwei Jahren Garantieverlängerung von Kawasaki Deutschland zusammen. Die Garantieverlängerung entspricht damit den Leistungen, die bisher durch K-Care GarantiePlus abgedeckt wurden. Das Neufahrzeug muss allerdings von Kawasaki Deutschland an einen seiner autorisierten Vertragspartner ausgeliefert worden sein. Zur Erhaltung des Garantieanspruchs können die regelmäßigen Wartungsarbeiten bei Kawasaki-Vertragspartnern, aber auch bei Kawasaki-Servicepartnern erledigt werden. Die neuen Garantieleistungen gelten im Übrigen ebenso für gewerbliche Nutzer der Motorräder wie zum Beispiel für Fahrschulen.
Garantieverlängerung bei Kawasaki
Seit Januar 2023 gilt bei dem japanischen Hersteller für jedes neue straßenzulassungsfähige Motorrad vier Jahren Garantie ohne Kilometerbegrenzung. Die unverbindlichen Preisempfehlungen bleiben davon unberührt.