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Garantieverlängerung bei Kawasaki

03.02.2023 13:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Kawasaki Z 400
Jedes Neufahrzeug von der Z125 bis zur Ninja H2 SX SE erhält jetzt die Leistungen der K-Care GarantiePlus automatisch bei Zulassung in Deutschland – ohne Kilometerbegrenzung
© Foto: Kawasaki

Seit Januar 2023 gilt bei dem japanischen Hersteller für jedes neue straßenzulassungsfähige Motorrad vier Jahren Garantie ohne Kilometerbegrenzung. Die unverbindlichen Preisempfehlungen bleiben davon unberührt.

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Die Vierjahres-Garantieleistungen setzen sich aus zwei Jahren Werksgarantie und zwei Jahren Garantieverlängerung von Kawasaki Deutschland zusammen. Die Garantieverlängerung entspricht damit den Leistungen, die bisher durch K-Care GarantiePlus abgedeckt wurden. Das Neufahrzeug muss allerdings von Kawasaki Deutschland an einen seiner autorisierten Vertragspartner ausgeliefert worden sein. Zur Erhaltung des Garantieanspruchs können die regelmäßigen Wartungsarbeiten bei Kawasaki-Vertragspartnern, aber auch bei Kawasaki-Servicepartnern erledigt werden. Die neuen Garantieleistungen gelten im Übrigen ebenso für gewerbliche Nutzer der Motorräder wie zum Beispiel für Fahrschulen.

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