Suzuki erweitert bei den Motorrädern sein Angebot bei Garantien und dem Mobilitätsservice. Das berichtet der Internet-Diernst Auto-Medienportal.Net
Nach Ablauf der zweijährigen Werksgarantie kann für das dritte und vierte Jahr die "Pro-Anschlussgarantie" einzeln pro Jahr oder im Zweijahrespaket abgeschlossen werden. Diese gilt dann für eine maximale Laufleistung von 40.000 Kilometern Sie kostet 129 Euro (12 Monate) beziehungsweise 249 Monate (24 Monate) und muss vor Ablauf der Werksgarantie (oder der laufenden Anschlussgarantie) erfolgen. Abgedeckt sind alle fest eingebauten elektrischen und mechanischen Teile des Motorrads, ausgenommen Verschleißteile. In einem Garantiefall übernimmt Suzuki alle Kosten, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 50 Euro (netto). Dies gilt je nach Fall und maximal bis zur Höhe des Zeitwerts des Motorrads.
Falls nach Ablauf der Werksgarantie die Anschlussgarantie verpasst wurde oder sich erst nach drei Jahren dafür entschieden wird, kann die Suzuki-Pro-Gebrauchtgarantie mit identischen Leistungen abgeschlossen werden. sie kann jährlich bis zu einem maximalen Fahrzeugalter von acht Jahren und 80.000 Kilometern Laufleistung verlängert werden. Sie kann jederzeit beantragt werden und kostet pro Jahr 189 Euro.
Außerdem hat Suzuki sich dazu entschlossen, die zweijährige Mobilitätsgarantie „Care“ rückwirkend auf alle seit Jahresbeginn verkauften Neumotorräder und Roller über 125 Kubikzentimeter Hubraum auszudehnen. Sie hilft beispielsweise bei einem Unfall, einer Panne, Kraftstoffmangel oder Schlüsselverlust.
Kunden, die in diesem Jahr bereits vor dem 1. April 2010 ein Neufahrzeug zugelassen haben, wurden über die Garantieerweiterung informiert und erhalten ein Anschreiben mit der Mobilitätsservice-Karte. Auf der Rückseite dieser Karte steht die Pannenhotline-Nummer, die der Kunde im Notfall braucht.
(Auto-Medienportal.Net)