Rechtlich gesehen sind Autofahrer in Deutschland verpflichtet, bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufziehen, wenn sie ihr Fahrzeug fahren wollen – unabhängig von der Jahreszeit. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wer andere behindert muss mit 80 Euro und ebenfalls mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem können bei einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Ebenso kann es mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem unverschuldetem Unfall wider Erwarten Probleme geben, da man sich je nach Einzelfall ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.
Risiko vermeiden und im Zweifelsfall lieber auf ÖPNV ausweichen
Der ADAC rät daher allen, die bereits Sommerreifen aufgezogen haben, das Fahrzeug bei winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen stehen zu lassen und zum Beispiel auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen. Andernfalls müssten die Winterreifen wieder aufgezogen werden.
Andersherum ist es auch keine gute Idee, im Sommer mit Winterreifen unterwegs zu sein. Zwar ist das Fahren mit Winterreifen im Sommer nicht explizit verboten, doch bei warmen Temperaturen können Winterreifen zu einem echten Sicherheitsrisiko werden: Sie verschleißen schneller und der Bremsweg verlängert sich deutlich. Die richtige Bereifung ensprechend der Witterungsverhältnisse hilft, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.