Im Fall löste – ohne Verschulden des Fahrers - der Notbremsassistent eines Autos auf der freien Autobahn aus. Ein Lkw-Fahrer, der den Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern nicht einhielt, fuhr auf.
Das Gericht sah zwei Drittel der Schuld beim Lkw-Fahrer, der schuldhaft zu knapp auffuhr, während den Autofahrer nach Ansicht der Richter kein Verschulden trifft. Ihm sei aber das technische Versagen seines Fahrzeugs als Verursachungsbeitrag zuzurechnen. Er musste ein Drittel übernehmen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen 23 U 120/20