Durchfahrtshöhe: Sicherheitszuschlag ist drin
Wenn ein Zeichen eine Höhenbegrenzung angibt, muss die tatsächliche lichte Höhe mindestens 20 Zentimeter größer sein, sonst haftet der Aufsteller des Zeichens mit, wenn ein Fahrzeug hängenbleibt.
Wenn ein Zeichen eine Höhenbegrenzung angibt, muss die tatsächliche lichte Höhe mindestens 20 Zentimeter größer sein, sonst haftet der Aufsteller des Zeichens mit, wenn ein Fahrzeug hängenbleibt.
Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!