-- Anzeige --

Durchfahrtshöhe: Sicherheitszuschlag ist drin

09.01.2005 07:28 Uhr

Wenn ein Zeichen eine Höhenbegrenzung angibt, muss die tatsächliche lichte Höhe mindestens 20 Zentimeter größer sein, sonst haftet der Aufsteller des Zeichens mit, wenn ein Fahrzeug hängenbleibt.

-- Anzeige --
Bei der durch das Verkehrszeichen 265 angegebenen Durchfahrtshöhe ist ein Sicherheitszuschlag von mindestens 20 Zentimeter zu berücksichtigen. Seine Unterschreitung rechtfertigt jedenfalls ein Mitverschulden (hier mit mindestens 40 Prozent) des für die Anbringung des Zeichens Verantwortlichen. Im vorliegenden Fall hatte ein Lkw-Fahrer einen Schaden bei der Durchfahrt durch ein Tor auf dem Betriebsgelände einer Firma verursacht. Das Tor hatte eine lichte Höhe von 4,03 Meter und war durch das Verkehrszeichen 265 mit einem Höhenmaß von nur 3,90 Meter gekennzeichnet. (jlp, 09.01.05) Landgericht Osnabrück, Aktenzeichen: 2 S 790/03
-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.