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E-Ladekabel als Stolperfalle

02.04.2022 09:12 Uhr | Lesezeit: 1 min
E-Auto
Das Verwaltungsgericht wies eine Sondernutzungserlaubnis des Gehwegs für Kraftfahrzeug-Ladekabel ab
© Foto: Jan Woitas/ZB/picture-alliance

Halter von E-Autos dürfen die Kabel zum Aufladen ihrer Fahrzeuge nicht über den Gehweg führen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden.

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Als Anwohner mal eben das Ladekabel über den Gehweg legen, um das vor der Haustüre geparkte Elektroauto zu laden – das geht laut dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main nicht. Wie anwaltsregister.de berichtet, hatte im konkreten Fall ein Halter eines Plug-in-Hybridautos und eines E-Autos bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabelleitungen beantragt. Für die Ladevorgänge mit Dauer von bis zu sechs Stunden wollte der Mann rund vier Zentimeter hohe und mit gelb-schwarzen Warnmarkierungen versehene Kabelbrücken als Abdeckung für die Elektroleitungen verlegen. Das lehnte die Stadt ab, weshalb der E-Auto-Halter klagte.

Barrierefreier Gehweg wichtiger

Das Gericht lehnte die Klage ab. Der Grund: Eine Kabelbrücke schränke die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Rollator ein. Es handele sich zudem um Stolperfallen, hieß es in der Begründung. Die öffentlichen Belange seien demnach höher zu bewerten als das private Interesse des Klägers.

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen 12 K 540/21.F

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