„Ein auferlegtes Fahrverbot gilt derzeit nur in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde“, teilte der ADAC mit. So führe ein in Italien verhängtes Fahrverbot von beispielsweise drei Monaten nur dazu, dass man in Italien nicht fahren dürfe - in Deutschland habe es keine Konsequenzen. Die Abgeordneten schlagen konkret vor, Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße aufzunehmen - so wie Alkohol am Steuer oder tödliche Verkehrsunfälle. Dadurch werden den Angaben zufolge Informationen zum Entzug des Führerscheins automatisch ausgetauscht.
Viele grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße sind derzeit ungeahndet
Aus Sicht des ADAC ist die vorgesehene Regeländerung ein richtiger Ansatz. Dies trage zu mehr Sicherheit im Verkehr bei. Bis eine Richtlinie aber in nationales Recht umgesetzt werde, dauere es noch. Bevor die strengeren Vorgaben in Kraft treten können, muss mit den EU-Staaten noch ein Kompromiss gefunden werden, es seien noch Fragen offen. Der SPD-Europaabgeordnete Thomas Rudner unterstützt die Regelverschärfung ebenfalls. „Rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße bleiben laut EU-Kommission derzeit ungeahndet“, so der Politiker.